Die Kursteilnehmenden vertiefen ihr Wissen in den zentralen und alltäglichen Bereichen des polizeilichen Meldewesens und des Ausländerrechts. Sie lernen die Instrumente zur Durchsetzung melderechtlicher Verfügungen kennen und gewinnen Sicherheit bei der Anwendung des Melderechts durch die Bearbeitung komplexer Fallbeispiele.
Zielpublikum sind erfahrene Mitarbeitende der Einwohnerdienste.
Der Besuch des Grundkurses im Melderecht oder einer gleichwertigen Ausbildung ist erwünscht.
Peter Rütimann Rechtsanwalt und Mediator, Winterthur
Alexander Ott Leiter Polizeiinspektorat / Vorsteher Fremdenpolizei, Stadt Bern
und Mitarbeitende
1. Kurstag, 4. September 2025
09.30 – 10.45 Repetition der Grundsätze der Meldepflicht
• Falltraining zu komplexen, melderechtlichen Sachverhalten
10.45 – 11.00 Kaffeepause
11.00 – 12.00 Grundsätze des rechtsstaatlichen Handelns
• Gesetzmässigkeitsprinzip
• Öffentliches Interesse
• Verhältnismässigkeitsprinzip
• Grundsatz von Treu und Glauben
• Gleichbehandlungsgrundsatz
12.00 – 13.30 Mittagessen
13.30 – 15.00 Ausländerrecht
• Entwicklungstendenzen im Migrations- und Asylrecht inkl. Freizügigkeitsabkommen
15.00 – 15.30 Kaffeepause
15.30 – 17.00 Ausländerrecht
• Missbräuche im Migrationsrecht und deren Auswirkungen auf die Gemeinden
• Falltraining: Erkennen von Fälschungsmerkmalen bei Ausweisen und Dokumenten
2. Kurstag, 5. September 2025
08.15 – 08.45 Abklärung und Dokumentation des Sachverhalts
08.45 – 10.15 Die Verfügung
• Anwendungsbereich der Verfügung
• Aufbau der Verfügung
• Mögliche Inhalte der Verfügung
• Fallbeispiele
10.15 – 10.45 Kaffeepause
10.45 – 12.15 Durchsetzung und Sanktionen
• Möglichkeiten des Verwaltungszwangs
• Bussen
12.15 – 13.45 Mittagessen
13.45 – 14.30 VSED Projektarbeit
14.30 – 15.30 Falltraining
• Fälle aus allen behandelten Rechts- und Fachgebieten
15.30 – 15.45 Kursauswertung / Zertifikatsübergabe / Kursabschluss
Vertiefungskurs im Melderecht 2025: | 4. September 2025 bis 5. September 2025 |
Seminar-Hotel Rigi
Seestrasse 53 / 57
6353 Weggis
Tel +41 41 392 03 92
4. August 2025
Fr. 950.00 für Mitgliedsgemeinden des VSED
Fr. 990.00 für Nichtmitgliedsgemeinden
In diesen Kosten sind die Verpflegung und die Übernachtung inbegriffen.
Rücktrittsbedingungen:
• Abmeldung 12-4 Wochen vor Seminarbeginn: 20% der Kurskosten werden in Rechnung gestellt.
• Abmeldung 4-1 Woche(n) vor Seminarbeginn: 50% der Kurskosten werden in Rechnung gestellt.
• Abmeldung weniger als 1 Woche vor Seminarbeginn: 100% der Kurskosten werden in Rechnung gestellt.
Peter Rütimann, Rechtsanwalt und Mediator
Rechtskonsulent und Ausbilder des Schweizerischen Verbands der Einwohnerdienste (VSED)
VSED- Ausbildungskurse
Postfach 2223, 8401 Winterthur
Tel 052 269 11 00
E-Mail: kanzlei