Erster Besuch

Es ist von Vorteil, wenn Sie schon beim ersten Besuch Ihre Ziele und Wünsche kennen, damit wir den Rahmen unserer Tätigkeit frühzeitig definieren und abstecken können. Falls Sie rechtsschutzversichert sind, bringen Sie Ihre Police mit.

Mandatsvertrag l Vollmacht

An unserem Erstgespräch vereinbaren wir die Zielsetzungen, die Honorierung und weitere Grundsätze unserer Mandatsführung. Zögern Sie nicht, unklare Punkte im anschliessend ausgefertigten Mandatsvertrag vor der Unterzeichnung mit uns zu bereinigen. Bei anwaltlichen Mandaten legitimiert uns die Vollmacht, in Ihrem Namen aufzutreten und zu handeln.

Ihre Weisungen

Wir legen jeden Schritt gemeinsam im direkten Gespräch fest. Sie haben das Recht, uns Weisungen zur Mandatsführung zu erteilen. Umgekehrt haben wir allenfalls die Pflicht, Sie auf die Konsequenzen einer nach unserer Auffassung ungeeigneten Anordnung hinzuweisen. Ihrem Entscheid folgen wir innert der gesetzlichen und standesrechtlichen Grenzen.

Gegenseitige Information

Wir freuen uns über jeden persönlichen oder telefonischen Kontakt mit Ihnen. Er ermöglicht uns die gegenseitige Information und die Abstimmung unserer Tätigkeiten auf Ihre Ziele und Bedürfnisse.

Über unsere Tätigkeit halten wir Sie unaufgefordert auf dem Laufenden, und von jedem Schriftstück, das bei uns eintrifft oder das wir abschicken, erhalten Sie automatisch eine elektronische oder schriftliche Kopie.

Elektronische Post

Nach entsprechender Vereinbarung stellen wir Ihnen mit Ausnahme von Urteilen und Verträgen alle Klientenpost via Mail zu. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie am gleichen Tag über eintreffende Post informiert sind, und dass Sie diese elektronisch ablegen können.

Mandatsabschluss

Nach dem Abschluss des Falles erhalten Sie von uns unaufgefordert eine detaillierte Honorarnote und einen Datenträger mit der Korrespondenz Ihres Falles. Wir retournieren Ihnen Ihre Akten und bewahren während 10 Jahren eine elektronische Kopie Ihres Dossiers und Originalurkunden auf.